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Service / Unterhalt für Kinder

Berechnungsgrundlage Düsseldorfer Tabelle

Berechnungsgrundlage für minderjährige sowie volljährige Kinder, die noch keinen eigenen Hausstand haben, ist die Düsseldorfer Tabelle. Es handelt sich um eine Richtlinie, die vom Oberlandesgericht Oldenburg und von vielen anderen Gerichten als verbindlich anerkannt ist.

Die Tabellensätze sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltsverpflichtete einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhalt zahlen muss. Bei anderer Anzahl Unterhaltsberechtigter müssen in der Regel Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe vorgenommen werden.

Einzelheiten erläutert Ihnen gerne Frau Prien, unsere Fachanwältin für Familienrecht. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

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Kindesunterhalt
Düsseldorfer Tabelle - EURO (gültig seit dem 01.01.2010)

Nettoeinkommen des Barunterhalts-
pflichtigen *)
Unterhaltsbeträge nach
Altersstufen in Jahren
(§ 1612 a Abs. 1 BGB)
% Bedarfs-Kontrollbetrag
  0-5 6-11 12-17 ab 18    
bis 1.500 317 364 426 488 100 770/900
1.501 - 1.900 333 383 448 513 105 1.000
1.901 - 2.300 349 401 469 537 110 1.100
2.301 - 2.700 365 419 490 562 115 1.200
2.701 - 3.100 381 437 512 586 120 1.300
3.101 - 3.500 406 466 546 625 128 1.400
3.501 - 3.900 432 496 580 664 136 1.500
3.901 - 4.300 457 525 614 703 144 1.600
4.301 - 4.700 482 554 648 742 152 1.700
4.701 - 5.100 508 583 682 781 160 1.800
ab 5.101 nach den Umständen des Einzelfalles  

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*)Unterhaltspflichtig sind immer beide Eltern, wobei man zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt unterscheidet. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, erfüllt i. d. R. seine Unterhaltspflicht durch Gewährung des Naturalunterhaltes, bei dem anderen handelt es sich um den Barunterhaltspflichtigen.

*)Auf die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle wird das staatliche Kindergeld anteilig angerechnet.
Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184,00 Euro, für das 3. Kind 190,00 Euro, ab dem 4. Kind 215,00 Euro.

Die Angaben der Tabelle sind ohne Gewähr.

Fragen zu Unterhaltszahlungen beantwortet Ihnen gerne Frau Prien. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

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