Service/
Führerscheinentzug bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Wer ganz bewusst mit dem Fahrrad zum Kegelabend fährt, um nicht
unter Alkoholeinfluss Auto zu fahren und die Verkehrssicherheit zu gefährden,
riskiert seinen Führerschein, wenn er auf der Rückfahrt vom
Kegelabend mit dem Fahrrad unter erheblichem Alkoholeinfluss steht.
Hintergrund
Fahrzeuge i. S. von § 316 StGB sind nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern
Beförderungsmittel beliebiger Art, die der Fortbewegung im öffentlichen
Straßenverkehr dienen – also auch Fahrräder.
nach oben
Promillegrenze und Rechtsauffassung
Bei mehr als 1,6 Promille Blutalkohol eines Fahrradfahrers bestehen nach
ständiger Rechtsprechung Zweifel an der Eignung zum Führen von
Kraftfahrzeugen. Die Gerichte gehen davon aus, dass das Führen eines
Fahrrades unter Alkoholeinfluss Zweifel an der Kraftfahreignung wecken.
Damit verbunden ist die Vermutung, dass künftig auch ein Kraftfahrzeug
unter Alkoholeinfluss geführt wird. Diese Rechtsauffassung ist auf
heftige Kritik gestoßen.
Die Führerscheinstellen und die Gerichte ( vgl. statt aller Verwaltungsgericht
Oldenburg Beschluss vom 02.09.2008 - 7 B 2323/08) sehen diese Bedenken aber
nicht und fordern das MPU-Gutachten (medizinisch-psychologisches Gutachten)
an.
nach oben
Konsequenzen
Weigert sich der Radfahrer, das MPU-Gutachten erstellen zu lassen oder legt
er das Gutachten nicht fristgerecht vor, schließt die Führerscheinstelle
auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und entzieht die
Fahrerlaubnis.
In unserer Kanzlei befasst sich Rechtsanwalt
Birkner, auch Fachanwalt für Verkehrsrecht mit den betroffenen
Themen. Nehmen Sie gerne Kontakt
auf.
nach oben