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/ Trennung - was nun?
Hier einige Tipps zur Wahrung Ihrer Rechte:
Persönliche Unterlagen sichern
Bewahren Sie Ihre persönlichen Dokumente, Belege und den Schriftwechsel
(beispielsweise mit uns) sicher – und unbedingt außerhalb des
Zugriffsbereichs der Gegenpartei – auf. Deponieren Sie die Unterlagen
im Zweifel bei einer Person Ihres Vertrauens.
- Unterlagen sofort mitnehmen
Wenn Sie im Zuge der Trennung die eheliche Wohnung verlassen oder beabsichtigen,
dies zu tun, nehmen Sie bitte alle persönlichen Dinge und Unterlagen
möglichst sofort mit, auch wenn Sie noch einen Schlüssel für
die Wohnung haben und ohnehin noch einmal wiederkommen wollen; es kommt
immer wieder vor, daß im Zuge der Trennung Wohnungsschlösser
ausgetauscht werden, so dass Sie im Zweifel nicht wieder zurück
können. Nach dem Auszug haben Sie keinen Anspruch mehr auf Rückkehr
in die Ehewohnung.
- Unterlagen vor Zugriff schützen
Sorgen Sie dafür, dass Ihre persönlichen Unterlagen
sicher – und unbedingt außerhalb des Zugriffsbereichs der
Gegenpartei – aufbewahrt werden. Deponieren Sie die Unterlagen
im Zweifel bei einer Person Ihres Vertrauens.
- Unterlagen für Beweiszwecke sichern
Weitere Dokumente, zu denen Sie Zugang haben, und die Sie später
ggf. zu Beweiszwecken benötigen, sollten Sie unbedingt mindestens
durch Fotokopie sicherstellen. So vermeiden Sie Nachweisprobleme in
späteren familienrechtlichen Auseinandersetzungen, in denen es
auf die Höhe des Einkommens oder Vermögens ankommt.
- Bestandsaufnahme dokumentieren
Dokumentieren Sie den Bestand aller Unterlagen sowie der gesamten
Wohnungseinrichtung und der persönlichen Sachen, bevor Sie ausziehen.
Bei einem Streit über persönliche Sachen oder Hausratsgegenstände
müssten Sie später sonst aus dem Gedächtnis sämtliche
Gegenstände auflisten können.
Für die Dokumentation empfehlen wir Ihnen, die Sachen zu fotografieren.
Diese Fotos können Ihnen auch im Falle des Verschwindens von Einrichtungsgegenständen
später als Beweisstücke dienen.
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Für sichere Postzustellung sorgen
Egal, ob Sie ausziehen oder in der Wohnung bleiben:
- Prüfung Sie, ob die Gefahr besteht, daß Ihre Post gelesen
oder unterdrückt wird.
- Sorgen Sie im Zweifel für eine sichere Postanschrift (ggf. über
Bekannte oder Verwandte).
- Teilen Sie die sichere Postanschrift wichtigen Stellen, mit denen
Sie korrespondieren (Finanzamt, Vermieter, Gläubiger, Rechtsanwalt),
persönlich mit. Nachsendeanträge bieten keine volle
Sicherheit!
- Treffen Sie auch bei Abwesenheit (Urlaub, Krankheit) Vorkehrungen
zur Betreuung Ihrer Post. Gerade gerichtliche Zustellungen sind oft
mit Fristen verbunden, die unbedingt beachtet werden müssen, um
rechtliche Nachteile zu vermeiden. Beachten Sie bitte, daß eine
Zustellung beispielsweise durch Niederlegung des Schriftstücks
auch dann als bewirkt gilt, wenn Sie das Schriftstück nicht abholen.Etwaige
Fristversäumnisse gehen dann zu Ihren Lasten.
- Besonders wichtig bei Post bzgl. gerichtlicher Auseinandersetzung:
- Es kommt vor, dass Ihnen das Gericht Schriftstücke direkt
zustellt, auch wenn Sie anwaltlich vertreten sind. Insbesondere
dann, wenn Ihnen Antrags- und Klageschriften zugestellt
werden, sollten Sie sich unbedingt davon überzeugen, dass Ihr
Anwalt diese kennt.
- Möglich ist auch, dass es sich um die Zustellung
einer neuen Sache handelt, in der Sie noch keinen Anwalt
beauftragt haben. Auch hier gilt es, unbedingt Fristen einzuhalten.
- Es kann vorkommen, dass sich der Anwalt der Gegenseite direkt
an Sie wendet, um mit Ihnen ein Problem zu besprechen.
Wenn Sie anwaltlich vertreten sind oder dies beabsichtigen,
vermeiden Sie bitte Besprechungen mit dem Gegenanwalt. Verweisen
Sie ihn auf Ihre anwaltliche Vertretung. Alle Äußerungen,
die Sie gegenüber dem Gegenanwalt machen, können später
im Zweifel gegen Sie verwendet werden. Der Gegenanwalt ist nicht
befugt, den persönlichen Kontakt zu Ihnen fortzusetzen, wenn
er weiß, daß Sie sich anwaltlich vertreten lassen (wollen).
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Vorsicht bei Äußerungen
- Geben Sie bitte keine schriftlichen Erklärungen
ab, ohne dies zuvor mit Ihrem Anwalt abgestimmt zu haben. Dies gilt
auch für Erklärungen über Ihre persönlichen Umstände.
Oft sind genau diese Umstände – insbesondere, wenn die Gegenseite
danach fragt – in späteren Rechtsstreitigkeiten von Bedeutung,
so dass diese Erklärungen gegen Sie verwendet werden könnten.
- Vermeiden Sie Diskussionen über Ihre Ehesachen
mit dem Gegner oder mit Dritten am Telefon. Sie wissen
nie, wer im Hintergrund mithört und Ihre abgegebenen Erklärungen
später – möglicherweise falsch– bezeugen könnte.
- Diskutieren Sie Ihre Ehesachen mit Dritten auch persönlich
oder schriftlich äußerst zurückhaltend. Alle
Erklärungen, die Sie in solchen Gesprächen abgeben, könnten
später gegen Sie verwendet werden.
- Bei Zusagen oder Vorleistungen in Trennungsangelegenheiten
ist ebenfalls äußerste Vorsicht geboten. Konsultieren Sie
Ihren Anwalt lieber vorher.
Bankangelegenheiten überprüfen
- Gibt es gemeinsame Konten, für die Sie mithaften?
Solche Konten müssen im Zweifel sofort gesperrt werden,
weil Sie sonst für alle Abbuchungen – und auch Überziehungen
– mithaften. Sofern es diesbezüglich Schwierigkeiten mit
der Bank gibt, wenden Sie sich an Ihren Anwalt.
- Bitte prüfen Sie auch, ob Sie hinsichtlich Ihrer Konten Vollmachten
oder Einzugsermächtigungen erteilt haben. Auch diese müssen
sofort widerrufen werden, was jederzeit möglich
ist. Sonst könnten über diese Vollmachten oder Einzugsermächtigungen
noch Vermögensverfügungen zu Ihren Lasten vorgenommen werden.
- Haben Sie für fremde Verbindlichkeiten Sicherheiten
gegeben? Lasten auf Ihrem Grundbesitz (auch Miteigentum) Grundschulden,
die eventuell auch für Verbindlichkeiten Ihres Ehegatten
oder Dritter haften? Bitte wenden Sie sich in einem
solchen Fall schriftlich und nachweisbar an Ihre Bank und teilen
dort mit, dass ohne Ihre Mitwirkung über diese Sicherheiten nicht
verfügt werden darf, so dass weitere Belastungen nicht eintreten
dürfen.
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Geschäfte auf Ihren Namen
Laufen auf Ihren Namen Geschäfte oder sonstige vertragliche Aktivitäten
Ihres Ehepartners oder dritter Personen? Beachten Sie bitte, daß Sie
für ein Unternehmen, welches auf Ihren Namen angemeldet ist, in vollem
Umfang haftbar sein können. Konsultieren Sie Ihren Anwalt, um diesen
Zustand für die Zukunft aufzuheben.
befristete Maßnahmen
Bitte prüfen Sie, ob Sie vertragliche Regelungen getroffen haben,
die für den Fall der Trennung oder Scheidung befristete Maßnahmen
erfordern. Auch der Widerruf von Schenkungen und anderen Zuwendungen kann
fristgebunden sein. Auch wenn Sie eine Bürgschaft übernommen
haben, kann Handlungsbedarf bestehen.
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Zweifel an der Abstammung eines Kindes
Wenn Sie Zweifel betreffend die Abstammung eines Kindes hegen, lassen Sie
sich bitte sofort anwaltlich beraten. Die Anfechtung der Abstammung eines
Kindes ist an bestimmte Fristen geknüpft, die keinesfalls versäumt
werden dürfen.
Aussagen rechtzeitig sichern
Bitte überprüfen Sie auch, ob die Aussagen bestimmter Personen
für Ihre rechtliche Auseinandersetzung von Bedeutung sein können.
Wenn es unsicher ist, ob zum erforderlichen Zeitpunkt eine Aussage vor
Gericht gemacht werden kann (weil sich beispielsweise der Zeuge im Ausland
befindet oder sein Gesundheitszustand eine gerichtliche Aussage nicht
mehr zuläßt) empfiehlt es sich, solche Aussagen zuvor durch
die Abgabe schriftlicher – notarieller – Erklärungen
oder im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahren zu sichern.
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Regelungen rechtlich wirksam treffen
Für den Fall, daß Sie Vereinbarungen treffen wollen oder schon
getroffen haben:
Vertrauen Sie nicht einfach auf erbrechtliche einseitige Regelungen oder
gegebene Zusagen. Ein Testament kann jederzeit unbemerkt widerrufen oder
geändert werden; sicherer ist eine vertragliche Gestaltung. Vereinbarungen
und Verträge müssen wohl überlegt und formwirksam sein.
Im Familienrecht bedürfen viele Regelungen der notariellen oder gerichtlichen
Beurkundung, um wirksam zu sein. Das gilt insbesondere für den Grundstücks-Übertragungsvertrag,
den Ehevertrag, Erbvertrag, Güterrechtsvertrag (Zugewinnausgleich)
vor Ehescheidung, Versorgungsausgleich, sowie für viele Gesellschaftsverträge.
Informieren Sie sich zuvor bei Ihrem Anwalt.
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Was tun im Falle einer „Steuersünde“?
Eine „Selbstanzeige“ beim Finanzamt und Nachzahlung der entsprechenden
Steuern kann wenigstens strafrechtlich Konsequenzen verhindern. Hier sollte
unbedingt ein zugelassener steuerlicher Berater eingeschaltet werden.
Dieses Merkblatt erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und kann auch keine - auf Ihren persönlichen Einzelfall zugeschnittene
- anwaltliche Beratung ersetzen. Fragen Sie uns. Dazu sind wir da. Frau
Prien ist Fachanwältin für Familienrecht und gibt
Ihnen gerne Auskunft. Bitte nehmen Sie Kontakt
auf.
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