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/ Hinweise für den Erbfall
Sterbeurkunde beschaffen
beim Standesamt des Geburtsortes des Erblassers
Letztwillige Verfügungen (Testament oder Erbvertrag) beschaffen
und einreichen
- Ein evtl. vorhandener "Hinterlegungsschein" zeigt an, ob,
wo und unter welcher Nummer letztwillige Verfügungen vorliegen.
- Testamente können privatschriftlich erstellt oder notariell beurkundet
sein - letztere sind beim Amtsgericht hinterlegt.
Achtung:
- Schriftliche Ausführungen des Erblassers können auch
ohne besondere Kennzeichnung ein Testament sein.
- Erbverträge müssen notariell beurkundet sein und sind
beim Notar oder Amtsgericht
hinterlegt.
- Alle vorliegenden o. a. Unterlagen müssen beim zuständigen
Amtsgericht (Nachlassabteilung) zusammen mit dem Antrag, "sämtliche
vorliegenden und hinterlegten letztwilligen Verfügungen zu eröffnen“
eingereicht werden.
- Liegen keine letztwilligen Verfügungen vor, muss dies dem Nachlaßgericht
mitgeteilt werden.
Namen und vollständige Anschriften sämtlicher gesetzlicher
Erben dem Amtsgericht mitteilen
Das sind alle Personen, die ohne eine letztwillige Verfügung geerbt
hätten. Im Einzelnen:
- der Ehegatte
- die Kinder des Erblassers, auch nichteheliche und adoptierte Kinder
- ein oder mehrere Kinder sind verstorben: die lebenden Kinder und die
Abkömmlinge des vorverstorbenen Kindes
- die Eltern des Erblassers, wenn der Verstorbene weder Kinder noch
Enkelkinder hinterlässt. Sind in diesem Fall die Eltern oder ein
Elternteil verstorben, erben die Kinder des verstorbenen Elternteils.
Erben feststellen
- Bei notariell beurkundeten Testamenten und Erbverträgen stehen
die Erben nach Testamentseröffnung fest. Sie sind in den Urkunden
benannt.
- Liegen privatschriftliche Testamente oder keine Verfügungen für
den Todesfall vor, muss beim Notar
ein Erbschein beantragt werden. Erst der danach erteilte Erbschein des
Amtsgerichtes weist die Erben aus.
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe? Frau Rechtsanwältin
Prien und Herr Rechtsanwalt
und Notar Birkner haben sich auf Erbrecht spezialisiert und
geben Ihnen gerne Auskunft. Bitte nehmen Sie Kontakt
auf.
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