


Bei der Wahrnehmung der Aufgaben als Notar sichern wir Ihnen zu, dass
In einigen - besonders wichtigen - Lebensbereichen benötigen Sie nach dem Gesetz die Hilfe eines Notars, um rechtlich wirksam tätig werden zu können.
Der Notar vertritt im Gegensatz zum Rechtsanwalt nicht die Interessen lediglich einer Partei, sondern wahrt als unparteiischer und unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes die Interessen aller Beteiligten.
Ihr Notar steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite, wenn Sie Ihr Testament oder eine Vorsorgevollmacht nebst Patiententestament errichten wollen oder eine Beglaubigung benötigen. Ihr Erbvertrag bedarf der notariellen Beurkundung ebenso wie Ihr Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag (sofern beurkundungspflichtig) oder Kaufvertrag über Ihr Hausgrundstück oder Ihre Eigentumswohnung nebst eventueller Bestellung einer Grundschuld oder Hypothek.